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MP3LT500

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1

Dienstag, 8. Januar 2013, 13:04

Führerscheinklasse für die Schweiz

Wir fahren im Sommer in das Dreiländereck Österreich/Italien/Schweiz.

Die Rechtsauskunftsstelle der Verkehrsbehörde Schweiz gab folgende Auskunft:

Der MP3 LT gilt in der Schweiz als Motorrad. Somit ist die Führerscheinklasse A erforderlich.

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Empi Wolli (13.01.2013)

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2

Dienstag, 8. Januar 2013, 14:52

OHA!

Danke für die Information. Das wäre ja dann Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Seltsam, wo sich doch die Schweiz an fast jede EU - Regelung dranhängt.
Oder wie verhält sich das rechtlich für Staatsbürger aus dem EU-Raum beim Fahren auf Schweizer Hoheitsgebiet? Weiss da jemand mehr?

Und bevor wieder welche sagen, man soll die SuFu benutzen....da find ich nix und im Internet auch nicht. Wahrscheinlich bin ich zu doof.
:12: Holger


HIGH vom HAI

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3

Dienstag, 8. Januar 2013, 14:55

Der MP3 LT gilt in der Schweiz als Motorrad. Somit ist die Führerscheinklasse A erforderlich
das gilt doch nur für schweizer staatsbürger.
Suzi whongs (suzuki xf 650 freewind http://www.xf650.com/forum3/viewtopic.php?f=1&t=3855Geschichte
Yamses Geschichte

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Dienstag, 8. Januar 2013, 15:13

keine Panik

Wegen einer geplanten USA-Tour habe ich mal eine Auskunft vom ADAC geholt. Die da lautete:


Im Ausland dürfen sie mit ihrer Fahrerlaubnis diejenigen Fahrzeuge führen, wie sie auch in Deutschland führen dürfen.


Um jetzt für die Schweiz (wo ich unbeanstandet schon X-mal unterwegs war) eine landesrechtlich richtige Antwort zu erhalten darf ich also nicht fragen: "Darf ich einen Mp3 LT in der Schweiz fahren?" - sondern: "Darf ich in der Schweiz alle Fahrzeuge fahren, die ich als Deutscher in Deutschland fahren darf?" Die Antwort auf beide Fragestellungen dürfte sicher unterschiedlich ausfallen - wenn der Gefragte wirklich Ahnung hat (ist ja auch nicht sooo einfach)

Es gibt natürlich auch Länder, da trifft das so nicht zu: Z.B. in China darf man mit dem Deutschen Führerschein gar nix fahren ohne zusätzliche Prüfung!
Soichane Sechse wia uns Fünfe gibt's koane Viere, weil mia Drei de zwoa Oanzig'n san :gruebel:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »onkelferdl« (8. Januar 2013, 15:36)


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5

Dienstag, 8. Januar 2013, 16:30

So ähnlich sehe ich das auch, im Fahrzeugschein steht mehrspuriges Fahrzeug nicht Motorrad.

Gruß Frank

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MP3LT500

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6

Samstag, 12. Januar 2013, 09:54

Führerscheinklasse Schweiz /Italien

[font=&quot]Im Ausland,
vorliegend in Italien, dürfen wir mit der Fahrerlaubnis diejenigen Fahrzeuge
führen, die wir auch in Deutschland führen dürfen. Da wir mit der deutschen
Fahrerlaubnis der Klasse B in Deutschland den Motorroller Piaggio MP3 Lt führen dürfen und die anderen EU Mitgliedstaaten, somit auch Italien, die
Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaates in vollem Umfang anerkennen müssen,
können wir mit der Fahrerlaubnis - Klasse B - auch in Italien einen entsprechender
Motorroller führen.[/font]



[font=&quot]Daneben
scheint das Fahrzeug nach Recherchen der ADAC Rechtsabteilung Ausland jedoch auch nach italienischem
Recht mit dem italienischen Führerschein der Klasse B geführt werden zu dürfen.[/font]



[font=&quot]Somit ist eine entsprechende Fragestellung [/font]
[font=&quot]Zitat:[/font]

Um
jetzt für die Schweiz (wo ich unbeanstandet schon X-mal unterwegs war)
eine landesrechtlich richtige Antwort zu erhalten darf ich also nicht
fragen: "Darf ich einen Mp3 LT in der Schweiz fahren?" - sondern: "Darf
ich in der Schweiz alle Fahrzeuge fahren, die ich als Deutscher in
Deutschland fahren darf?" Die Antwort auf beide Fragestellungen dürfte
sicher unterschiedlich ausfallen - wenn der Gefragte wirklich Ahnung hat
(ist ja auch nicht sooo einfach)



Zitatende


ohne Bedeutung. Entsprechende Fragestellungen hebeln nicht das entsprechende Landesrecht aus. Die Schweiz ist nun mal kein EU Mitgliedstaat.

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7

Sonntag, 13. Januar 2013, 16:38

dann lassen wir das mal klären

ich habe mal eine Rechtsauskunft bezüglich dieses Themas beim ADAC in Auftrag gegeben. Schaun wir mal, was deren Auslandsrechtsabteilung zu der Thematik zu sagen hat.

Deine Ausführungen bezüglich Italien sind leider wenig hilfreich, wenn es um die Schweiz geht. Ich werde berichten.
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klausy

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8

Sonntag, 13. Januar 2013, 21:15

[font='"']Im Ausland,
vorliegend in Italien, dürfen wir mit der Fahrerlaubnis diejenigen Fahrzeuge
führen, die wir auch in Deutschland führen dürfen. Da wir mit der deutschen
Fahrerlaubnis der Klasse B in Deutschland den Motorroller Piaggio MP3 Lt führen dürfen und die anderen EU Mitgliedstaaten, somit auch Italien, die
Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaates in vollem Umfang anerkennen müssen,
können wir mit der Fahrerlaubnis - Klasse B - auch in Italien einen entsprechender
Motorroller führen.[/font]



[font='"']Daneben
scheint das Fahrzeug nach Recherchen der ADAC Rechtsabteilung Ausland jedoch auch nach italienischem
Recht mit dem italienischen Führerschein der Klasse B geführt werden zu dürfen.[/font]



[font='"']Somit ist eine entsprechende Fragestellung [/font]
[font='"']Zitat:[/font]

Um
jetzt für die Schweiz (wo ich unbeanstandet schon X-mal unterwegs war)
eine landesrechtlich richtige Antwort zu erhalten darf ich also nicht
fragen: "Darf ich einen Mp3 LT in der Schweiz fahren?" - sondern: "Darf
ich in der Schweiz alle Fahrzeuge fahren, die ich als Deutscher in
Deutschland fahren darf?" Die Antwort auf beide Fragestellungen dürfte
sicher unterschiedlich ausfallen - wenn der Gefragte wirklich Ahnung hat
(ist ja auch nicht sooo einfach)



Zitatende


ohne Bedeutung. Entsprechende Fragestellungen hebeln nicht das entsprechende Landesrecht aus. Die Schweiz ist nun mal kein EU Mitgliedstaat.

Hallo,genau so sehe ich das auch ,für mich alls Deuscher gilt Deusches Führerschein Recht wenn ich MP3`s oder Treiks in Deuschland mit den Führerschein Klasse 3 fahren darf darf ich das auch in Ausland. :bey:

ts1

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9

Montag, 14. Januar 2013, 08:35

Es kommt darauf an, welche Übereinkommen das jeweilige Land unterzeichnet hat.
Da gibt es Länder, in denen eine deutsche Fahrerlaubnis oder auch der internationale Führerschein gar nichts wert ist. Dort stimmt die ADAC-Auskunft nicht.
Andere, in denen nur Männer fahren dürfen (Frau Merkel bekommt auch in Saudi Arabien einen Chauffeur). Dort stimmt die ADAC-Auskunft auch nicht.
Oder nur Volljährige (auch wenn ein deutscher Jugendlicher A1 hat, hilft es im in Ösistan nicht). Nicht einmal dort stimmt die ADAC-Auskunft.
Für volljährige Touristen gilt aber häufig (Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr unterzeichnet!?), dass man dort temporär fahren darf, was man zu Hause fahren darf. Hier stimmt die ADAC-Auskunft.

onkelferdl

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10

Montag, 14. Januar 2013, 11:09

irgendwie überfordert mich der Fred jetzt :lol:
Also, Klausy, ich hab genau das Gegenteil von Wolfgangs Post verstanden als du :down:

Und Thomas, nix anderes habe ich doch oben schon erklärt, nämlich dass es Länder gibt, wo der allgemein vom ADAC mitgeteilte Grundsatz so nicht anwendbar ist. Ich bin mir aber sicher, dass du bei Nachfrage über ein bestimmtes Land auch ne zutreffende Auskunft von dem Verein erhalten würdest. Ich bin halt gerade auf China gekommen, aber das mit der holden Weiblichkeit in Saudi-Arabien habe ich auch schon gehört
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11

Montag, 14. Januar 2013, 14:30

Deutscher/ EU-Führerschein in der Schweiz

Liebe Kameraden und Damen

Das ein Deutscher für Fahrten in der Schweiz mit MP 3 einen A oder A1 (Motorradführerschein) machen soll/muß, ist blanker Unsinn !.

Die EU-Richtlinien bezüglich Führerscheinen werden von der Schweizer Polizeibehörde anerkannt, genauso, wie die deutsche Polizei die Schweizer Führerscheine akzeptiert.

Wer also per Bestandssicherungsrecht mit dem Autoführerschein, den er noch vor Ende 2012 gemacht hat, weiterfährt, ist vollkommen legal unterwegs, AUCH IN DER SCHWEIZ:. Der alte EU-Führerschein (ROT) ist noch 20 Jahre gültig !

Alles andere ist Panikmache!!!

Auskunft: Polizeibehörde Luzern, ADAC, ADAC-Verkehrsrechtsanwalt.

Fahrt also bitte völlig entspannt in die neue Saison, ein Fahrsicherheitstraining bietet u.a. der ADAC. Sinnvoll !

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12

Mittwoch, 16. Januar 2013, 11:57

Die lieben Eidgenossen

Die Kurosität mit dem Schweizer Nachbarn wegen Motorradführerschein ließ mir keine Ruhe. Ich habe mal bei Piaggio Schweiz reingeschaut und siehe da.: Man bietet in der Schweiz keine LT- Version an. Und da liegt der Hase im Pfeffer.

Für die RL-Version brauchst Du und das europaweit den Motorradführerschein A oder A1.

Aber das ist wohl schon einige Jahre so und sollte uns nicht vom Genuss unseres MP 3 LT abhalten.

Alles wieder klar auf der Andrea Doria ?

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13

Mittwoch, 16. Januar 2013, 14:01

Ich habe ja ne Anfrage beim ADAC laufen (war ja schon vor Reinhards Post). Die haben am gleichen Tag zurückgeschrieben, dass sie die Frage an den Schweizer Partnerclub TCS weitergeleitet haben. Bisher kam noch nichts. Aber die Schweizer sind ja für ihre enorme Schnelligkeit berühmt :lautlach: . Hoffe nur, dass da ne gleichlautende Auskunft rauskommt.
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14

Mittwoch, 16. Januar 2013, 20:08

Liebe Kameraden und Damen

Das ein Deutscher für Fahrten in der Schweiz mit MP 3 einen A oder A1 (Motorradführerschein) machen soll/muß, ist blanker Unsinn !.

Die EU-Richtlinien bezüglich Führerscheinen werden von der Schweizer Polizeibehörde anerkannt, genauso, wie die deutsche Polizei die Schweizer Führerscheine akzeptiert.

Wer also per Bestandssicherungsrecht mit dem Autoführerschein, den er noch vor Ende 2012 gemacht hat, weiterfährt, ist vollkommen legal unterwegs, AUCH IN DER SCHWEIZ:. Der alte EU-Führerschein (ROT) ist noch 20 Jahre gültig !

Alles andere ist Panikmache!!!

Auskunft: Polizeibehörde Luzern, ADAC, ADAC-Verkehrsrechtsanwalt.

Fahrt also bitte völlig entspannt in die neue Saison, ein Fahrsicherheitstraining bietet u.a. der ADAC. Sinnvoll !
:ta_clap: Hallo,genau so sehe ich das auch. :Daumen:

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15

Mittwoch, 16. Januar 2013, 21:43

Führerscheinklasse Schweiz

Hier die genaue Antwort der Straßenverkehrsbehörde Schweiz:

Zitat:



Vielen
Dank für Ihre Anfrage.





Gemäss
einer internen Weisung des Bundesamt für Strassen ASTRA benötigen Sie für das
Fahrzeug Piaggio MP3 ein Führerausweis der Kategorie A:





Grundsätzlich müssen dreirädrige Motorfahrzeuge mit
dem Führerausweis der Kategorie B gefahren werden. Die dreirädrigen
Motorfahrzeuge PIAGGIO MP3 müssen, verfügt durch das ASTRA, mit dem
Führerausweis der Kategorie A gefahren werden. Sie dürfen nicht mit dem
Führerausweis der Kategorie B gefahren werden, weil das Fahrzeug vom Handling
her wie ein Motorrad und nicht wie ein Personenwagen gefahren wird.










Auf den TG wurde deshalb in der Position Bemerkungen
der Eintrag Fz-Ausweis "400 - Fahrzeug darf nur mit Führerausweis Kategorie
A gefahren werden" aufgeführt.










Von
einem speziellen Abkommen haben wir kein Kenntnis.





Wir
hoffen Ihnen hiermit geholfen zu haben und wünschen Ihnen einen angenehmen
Abend.








Freundliche
Grüsse


Kevin
Kündig


Sachbearbeiter
Führerzulassung





KANTON
LUZERN


Strassenverkehrsamt


Standort:
Arsenalstr. 45, 6010 Kriens


Postadresse:
Postfach 4165, 6000 Luzern 4





Telefon
041 318 18 22 - Fax 041 318 19 22


www.strassenverkehrsamt.lu.ch




Ziatatende

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16

Donnerstag, 17. Januar 2013, 07:53

Da sollten die mal ihre Bundesbehörden fragen: http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_741_10/a41.html
Vertrag ist längst unterzeichnet und ratifiziert - und nun!?
Wenn die Schweizer plötzlich EU-Führerscheine nicht mehr anerkennen und Touristen zur Kasse bitten würden, kann die EU das auch andersrum machen!

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17

Donnerstag, 17. Januar 2013, 11:23

Den Führerschein erkennen sie wohl an. Da steht aber nicht, dass man Fahrzeuge führen kann, die man im ausländischen Hoheitsgebiet fahren kann.

Jetzt überlegt euch mal, was für ein Zirkus in Deutschland wegen dem Empi an allen Fronten gemacht wird. Woher soll so ein armer Schweizer Beamter, der ja nur den RL kennt, jetzt was Vernünftiges über das Fahren der LT Version verzapfen? Der ist doch komplett überfordert. Da scheint mir Reinhards Aussage vom ADAC-Anwalt in Luzern doch glaubwürdiger.

Reinhard, hast du vielleicht noch den genauen Wortlaut der Auskunft??
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18

Donnerstag, 17. Januar 2013, 12:57

Führerscheinklasse für MP 3 in der Schweiz

Im Moment sieht es so aus, das die Luzerner eine andere Meinung haben als die Berner, die Sonderregelung für MP LT ist (noch) nicht bekannt. Ich warte jetzt noch auf die Antwort auf meine Direktanfrage beim Schweizer Touring Club. Die Eingangsbestätigung haben sie schon geschickt. .Die sollten es eigentlich besser wissen als die Profilneurotiker in den Luzerner Amtsstuben.

Ich dachte eigentlich, das die üblen Zeiten mit Wilhelm Tell in der Schweiz der Vergangenheit angehörten.

Mein Pia-Händler hier war total verblüfft über diese eigenartige Nachricht. Er will noch Rücksprache mit Italien halten. [Wolke] :Sonne1:

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19

Donnerstag, 17. Januar 2013, 13:41

Dann haben die jetzt schon 2 Anfragen, die dann womöglich noch von 2 Mitarbeitern beantwortet werden. Mein Sohn hat jetzt in der Schweiz ne Zeit gewohnt. Wie da der Amtsschimmel wiehert, das hätte ich nicht für möglich gehalten (vor Allem: immer schön Abzocke...).

Ich bin ja mal neugierig, wie das endet...
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20

Samstag, 19. Januar 2013, 18:36

Führerschein Schweiz

Lieber Oberkrämer,MP3 500, aus dem Schreiben der Straßenverkehrsbehörde Luzern geht mit keiner Silbe hervor, ob die Anfrage für deutsche Verkehrsteilnehmer mit in Deutschland angemeldeten Motorrädern gestellt wurde, oder für Schweizer Staatsbürger mit Schweizer Töff.

Da dieser gravierende Fakt bei Deinem Schreiben FEHLT, können die häufig zu Unrecht gescholtenen Schweizer Deine Anfrage auch nur auf ihre Rechtslage und für ihre Bürger beantworten.

Lieber Wolfgang Oberkrämer, Du hast viel Wind für Nixxxxxx gemacht und viele frühzeitig aus dem Winterschlaf geweckt. RACHE!!! Du hast Deinen Spaß gehabt, nu iss genuch !!!! :bae: :bae: :bae: :bae: :bae: