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Die Schweizer sind im Bezug auf den MP3 weit aus klarer aufgestellt als wir. Ein Empi wird dort unabhängig von der Spurbreite als Motorrad eingestuft, dies ist auch der Grund warum es in der Schweiz keine LT Versionen gibt. Keine Diskussionen über Fußbremsen, Blinker, zweites Nummernschild usw..
Ihr könnt doch von keinem Schweizer Polizeibeamten verlangen, daß er das Führerscheinrecht in Deutschland oder z.B. Norwegen bezüglich eines Nischenfahrzeugs kennt.
Das ihr in den meisten EU Staaten einen MP3 mit Autoführerschein fahren dürft habt ihr nur der Fiffigkeit von Pedalo zu verdanken. Selbst Piaggio hatte diese Lücke zunächst nicht erkannt und ohne dieser wäre die Produktion des Dreirades mangels Interesse schon längst eingestellt worden.
Toni
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Ein letztes Mal Schweiz-Führerschein
Lieber Toni, es ist doch nun alles klargestellt, was die Benutzung von deutschen Fahrzegen durch deutsche Fahrer in der Schweiz anbelangt. Warum zum Henker fängst du jetzt wieder mit dem Verwirrspiel an, in dem du allen Käse in einen Pott schmeißt , was garnicht zusammen gehört. Es kann ja sein, das der Herr Pedalo?nie gehört, da irgendwo irgendwas gebastelt hat, was dir gut gefällt. Hat aber doch nichts damit zu tun , dass man ,um klare Antworten zu bekommen auch klare Fragen stellen sollte. Das vereinfacht die Sache meistens. Und daran hats geklemmt, und nicht an den Errungenschaften eines Mumifizierten. Nimms Leicht!!!
Hallo Reinhard,
Herr Pedalo ist 3 P Pedalo Power Parts. Auch hier im Forum registriert. Diese Firma bietet jede Menge an Zubehörartikel für den MP3 an.
Bis 2008 gab es nur umgebaute MP3 von 3 P. Die hatten die Idee durch Spurverbreiterung aus dem einspurigen Empi das Mehrspurige 3 Rad zu machen, dadurch ist Piaggio erst auf die Idee gekommen den LT zu produzieren. Im Übrigen stammen alle Fuoco mit PKW Zulassung auch heute noch von Pedalo.
LG Toni
Es haben sich bereits 2 registrierte Benutzer bedankt.
Benutzer die sich bedankten:
Hilli (23.01.2013), Burgi125 (23.01.2013)
Inzwischen hat die Auslandsrechtsabteilung des ADAC über den TCS mir die folgende Antwort übermittelt:
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Rücksprache mit
unserem schweizerischen Partnerclub kann ich in nunmehr folgendes
mitteilen:
Im Ausland, vorliegend in den Schweiz, dürfen Sie mit
Ihrer Fahrerlaubnis diejenigen Fahrzeuge führen, die Sie auch in Deutschland
führen dürfen.
Konkret bedeutet dies laut schweizer Bundesamt für
Straßen (ASTRA), dass der Inhaber eines gültigen deutschen Führerscheins sein
Piaggio MP 3 LT auch in der Schweiz fahren darf, wenn :
a) Führerschein vor dem 19.1.2013 erworben
a1) Kat. B oder B1 auf dem Führerschein steht
oder
a2) Eine Kraftradkategorie, die die Motorleistung des
Piaggio – gemäß
Fahrzeugsausweis- deckt, auf dem Führerschein steht.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich
gewesen zu sein.
Damit kann man die Unkenrufe bezüglich Schweiz und MP3-Problematik endgültig ad acta legen. Bin ich aber froh, dass ich da bisher nicht illegal unterwegs war
Soichane Sechse wia uns Fünfe gibt's koane Viere, weil mia Drei de zwoa Oanzig'n san
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