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schirmis

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1

Freitag, 28. März 2008, 12:30

Asfinag Vignette Österreich

lg schirmis:sun:

Friedi

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2

Freitag, 28. März 2008, 17:51

Hallo Helmut,

ja das ist extrem verwirrend. Ich habe mit einem Firmenkollegen direkt bei der Asfinag angefragt und die Antwort war: Die MP3s bzw. Fuocos zählen in Österreich zu PKWs. Es muss daher die PKW-Vignette für die 3-Räder gekauft und geklebt werden. Dabei ist es unabhängig, ob die Fahrzeuge als PKW zugelassen sind, oder als Moped zählen. Ausschlaggebend für die Asfinag die 2 Räder vorne.

In den Ausnahmen ist zu lesen: "Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse (TRIKES) sowie Quads gelten als PKW, für welche die jeweilige PKW-Vignette geklebt werden muss." Daraus folgt, dass Motorräder, die zwei Räder vorne (wie Quads) haben, und hinten nur ein Rad (also quasi wie umgekehrte Trikes), auch als PKW zählen :(

So die Aussage der Asfinag :(
Schöne Grüße aus Wien
und allen allzeit eine unfallfreie Fahrt =)

Friedi

Hannibal

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3

Samstag, 29. März 2008, 19:18

Na, wenigstens haben die Bürokraten dieses Thema ordentlich geregelt. ;)
Gruß Hannibal

Krawallos

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4

Sonntag, 30. März 2008, 05:22

WIE/WO Geld zu kassieren ist , ist IMMER bis ins Kleinste geregelt .......
Hommage an meine Vardero XL 1000


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:bier: Betrunken ist , wenn man kultiviert denkt , es aber nicht mehr aussprechen kann .

5

Montag, 31. März 2008, 18:26

Hallo,

und wo kommt dann die Plakette hin ? An die Scheibe ? :lol:

schirmis

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6

Montag, 31. März 2008, 21:31

Vignette

Naja ,da fängt das Problem erst an: da ja die Autovignette von innen an die Autoscheibe geklebt werden muß und die Motorradvignette aber andersrum geklebt wird und die MP3 ja keine Glasscheibe ,bzw die original Scheibe ja im Prinzip keine ist ,müßte man die Vignette nur mitführen. Aber da ja die Kontrollen auch auf Autobahnparkplätzen geschehen und man da ja vielleicht am Klo gerade sitzt oder einen Kaffee schlürft hat zu diesem Zeitpunkt das Gefährt keine Vignette und man wird gestraft,also müßte man immer den Roller im Auge haben und sofort hinlaufen und die Vignette vorweisen!?
Klebt man aber die Vignette vorschriftsmäßig innen auf das Windschild ist beim runterlösen wahrscheinlich das Windschild total zerkratzt und unbrauchbar.
Lösung ????????? ?(
lg schirmis:sun:

B_Spitzer

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7

Montag, 31. März 2008, 21:51

RE: Vignette

Klebt man aber die Vignette vorschriftsmäßig innen auf das Windschild ist beim runterlösen wahrscheinlich das Windschild total zerkratzt und unbrauchbar.
Lösung ????????? ?(

Klar. Einfach Spiegelverkehrt von außen aufkleben... Bei Kontrollen musst Du nur einen Schminkspiegel dabei haben :lol:
Im Ernst: mal bei dem Kassierverein nachfragen, bis zu welcher Schadenshöhe ein Entfernen des Aufklebers von denen übernommen wird!

tschuessle
Bernhard
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Thommy12

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8

Dienstag, 1. April 2008, 07:56

RE: Vignette


Klebt man aber die Vignette vorschriftsmäßig innen auf das Windschild ist beim runterlösen wahrscheinlich das Windschild total zerkratzt und unbrauchbar.
Lösung ????????? ?(


DIe aktuellen Vignetten, lassen sich ganz leicht abziehen, es bleibt blos 2 Teile der Vignette kleben, die man aber ganz leicht mit Bremsenreiniger (ACHTUNG: Nicht Aceton o.ä.) abbekommt. Die Scheibe wird auch vom Bremsenreiniger nicht beschädigt!
:Sonne1: Liebe Grüsse Thommy :Sonne1:

Friedi

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9

Dienstag, 1. April 2008, 17:52

Nein - so ist es nicht. Die Vignette ist nur mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Es passieren immer wieder Kontrollen zB auf Autobahn-Raststätten, die man wirklich nur über die Autobahn erreicht. Bei solchen Kontrollen ist es günstig, wenn man die Vignette beim Führerschein mitführt. Sie muss nicht aufgeklebt sein!
Schöne Grüße aus Wien
und allen allzeit eine unfallfreie Fahrt =)

Friedi

dietmar

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10

Mittwoch, 25. März 2009, 17:49

Fahren in Österreich und Vignette

Hallo, das habe ich aus Österreich erhalten. Damit ist ja nun alles klar.

Zu Ihrer Anfrage betreffend Ihres dreirädrigen Motorrollers der Firma Piaggio möchte das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie wie folgt Stellung nehmen:
Das Lenken Ihres Fahrzeuges ist auch in Österreich mit dem Führerschein der Klasse B
möglich.
Zur Frage des für den Piaggio-Roller notwendigen Vignettentyps hält das österreichische
Bundesstraßen-Mautgesetz in der geltenden Fassung im § 10 Abs 3 fest, dass
„Kraftfahrzeuge mit drei Rädern als mehrspurige Kraftfahrzeuge gelten“, und daher mit einer
entsprechenden Vignette (wie für PKW) ausgestattet werden müssen.

Quelle: Bundesministerium
für Verkehr,
Innovation und Technologie
Straße und Luft Wien

Krawallos

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11

Mittwoch, 25. März 2009, 17:57

war doch klar , wenn´se können , zoggen´se auch richtig ab
danke für Deine Mühe/Recherche
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12

Mittwoch, 25. März 2009, 18:08

Bleibt die Frage ob das auch für die RL-Version ohne PKW-Umbau (Motorrad-Führerschein) gilt?
Hans-Peter

Darth-City

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13

Mittwoch, 25. März 2009, 18:40

Sehe es als wichtig an, pinne es mal fest :Daumen:
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Gruß Markus
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vespafan71

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14

Mittwoch, 25. März 2009, 18:45

Bleibt die Frage ob das auch für die RL-Version ohne PKW-Umbau (Motorrad-Führerschein) gilt?
Glaube ich nicht, denn die sind ja nicht als mehrspuriges Fahrzeug (L5e) zugelassen, sondern als Motorrad. :Roller:

dietmar

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15

Mittwoch, 25. März 2009, 19:02

Diese Vignettenvorschrift dürfte auch für die RL Version gelten, da es sich eben um "mehrspurige" Fahrzeuge handelt, sprich, es sind eben vorne 2 Räder unterwegs. Da wird auch der RL Fahrer nicht dran vorbei kommen. Es geht nicht um die Bezeichnung der Zulassung in Deutschland.

B_Spitzer

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16

Mittwoch, 25. März 2009, 19:12

Diese Vignettenvorschrift dürfte auch für die RL Version gelten, da es sich eben um "mehrspurige" Fahrzeuge handelt, sprich, es sind eben vorne 2 Räder unterwegs.
Nicht ganz. Unter einem Mindestabstand von 46cm zählen 2 Räder als eines (z.B. bei Zwillingsreifen eines LKW oder Caravans! ). Nur mit der Umrüstung ist der Abstand 46,2cm und die beiden Räder werden zu rechtlichen 2 getrennten Rädern und der MP3 ein Mehrspurfahrzeug. Ohne Umbau ist es ein Kraftroller und hat für den Gesetzgeber nur 2 Räder.
Gleiches Spiel gibt es auch bei Achsen. Unter 1,10m Abstand zählt eine Doppelachse nur als eine. Bei der Maut macht das richtig was aus.

un tschuess
Bernhard
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17

Mittwoch, 25. März 2009, 22:27

Ich sehe das wie auch dietmar.

bedenke das dort österreichisches gesetz zählt, das darf man nicht mit unserer StVZO vergleichen.
Bremsen ist die Umwandlung hochwertiger Geschwindigkeit in sinnlose Wärme.

"Wer kämpft, kann verlieren - wer aufgibt, hat verloren!"

Achim.

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18

Mittwoch, 25. März 2009, 23:07

Zur Frage des für den Piaggio-Roller notwendigen Vignettentyps hält das österreichische
Bundesstraßen-Mautgesetz in der geltenden Fassung im § 10 Abs 3 fest, dass
„Kraftfahrzeuge mit drei Rädern als mehrspurige Kraftfahrzeuge gelten“, und daher mit einer
entsprechenden Vignette (wie für PKW) ausgestattet werden müssen.
D.h. für die Vignettenpflicht gilt ein MP3 immer als Pkw. Ob der nach deutschem oder österreichischem Recht als Motorrad oder Auto gilt, spielt keine Rolle.

Wichtiger ist doch für Umbaufahrer mit Invasionsabsichten, dass sie in .at keine Probleme mit der Fahrerlaubnis bekommen.
Gruß
Achim

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19

Donnerstag, 26. März 2009, 00:57

Wichtiger ist doch für Umbaufahrer mit Invasionsabsichten, dass sie in .at keine Probleme mit der Fahrerlaubnis bekommen.
und genau das ist der punkt. ich habe beim stöbern folgendes gefunden:

Was du in deinem Heimatland darfst, darfst du auch hier. Und umgekehrt. Wenn du z.B. in den Niederlanden für deinen 125 cm³ Scooter eine besondere Fahrerlaubnis brauchst, brauchst du sie auch in Deutschland.

umkehrschluss: brauchst du in .de für deinen roller (umgebaut oder als LT ab werk) nur den FS der "deutschen" klasse B, brauchst du im ausland (EU) auch keinen anderen. so zumindest verstehe ich die sachlage. letztendlich wird die fahrerlaubnis im ausland gefordert welche in deinem heimatland ebenso gefordert ist.
Bremsen ist die Umwandlung hochwertiger Geschwindigkeit in sinnlose Wärme.

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Stiko

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20

Freitag, 27. März 2009, 06:45

Danke

Sehr gut das ihr schon nachgefragt habt. Ich wohne nahe der Grenze und habe mich das auch schon gefragt aber war wohl fast klar. Aber mir solls recht sein. Lieber einmal für 10Tage 7 euro zahlen als 200. Gut zu wissen.
Wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten !!! :totlachen:
:winken: Anderes Wort für Piaggio? CHINASCHROTT.:Roller: